Blechgaragen für Schleswig-Holstein:  flexibel, langlebig und rechtskonform

Von Kiel über Lübeck bis Flensburg – das Bundesland Schleswig-Holstein verbindet maritimes Flair mit den Anforderungen moderner Städte. So vielfältig wie diese Regionen selbst sind auch die Anforderungen der Menschen an ihre Bau- und Gestaltungsprojekte. Wir von Blech-Trans sind Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um die Planung und den Bau einer hochwertigen Blechgarage oder eines gemütlichen Gartenhauses in Schleswig-Holstein geht. Langlebige Materialien und pflegeleichte, maßgeschneiderte Produkte : Mit unserer langjährigen Erfahrung wissen wir worauf es bei hochwertigen Stahlblechkonstruktionen ankommt.

Hochwertige Stahlkonstruktion

Produkte in unserem Angebot

Das Blech-Trans-Angebot für Schleswig-Holstein

Blech-Trans steht für hochwertig gefertigte Metalllösungen mit hoher Lebensdauer – von funktionalen Garagen bis zu vielseitigen Gartenlösungen. Unsere Produkte überzeugen durch Witterungsbeständigkeit, geringe Pflegeanforderungen sowie eine vielseitige Auswahl an Größen und Farben.

Unser Sortiment im Überblick:

Warum Sie sich für eine Stahlkonstruktion von Blech-Trans in Schleswig-Holstein entscheiden sollten

Ob moderne Blech-Kleingarage, geräumige Lagerhalle, wohnliches Gartenhaus oder Hundezwinger für die Außenhaltung – alle unsere Produkte entstehen aus der Leidenschaft für das Baugewerbe. Unser Anspruch ist es, die unterschiedlichen Nutzungsanforderungen an Nebengebäude zu erfüllen. Dabei bleiben sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen als auch die Wertigkeit stets im Fokus, denn Qualität muss nicht teuer sein. Um unserem Anspruch gerecht zu werden, setzen wir stets auf ein durchdachtes Design und eine bewährte Garagensystem aus Stahlblech.

  • Preis-Leistung im Einklang: Neben unserer niedrigen Preise punkten unsere Stahlgaragen und -Kontruktionen mit hoher Robustheit und entsprechender Langlebigkeit.
  • Schnell aufgebaut: Vorgefertigte Bauteile verringern den Montageaufwand um ein Vielfaches und erspart Ihnen aufwendige Bauarbeiten.
  • Wählbare Komponenten: Wir bieten eine vielfältige Auswahl von Größen, Farben, Dachformen und Ausstattungen, die sich nicht nur nach den örtlichen Gegebenheiten, sondern auch an Ihren Anforderungen orientieren.
  • Geringe Wartung: Verzinktes Stahlblech ist bekannt für seine geringe Korrosion und Abnutzung sowie Witterungsbeständigkeit.
  • Made in Germany: Langlebige Materialien, energieeffiziente Fertigungsprozesse und eine umweltfreundliche Herstellung sind unser Grundpfeiler für Qualität.

Schleswig-Holstein: Diese rechtlichen Anforderungen gelten

In Schleswig-Holstein bestimmt die Landesbauordnung (LBO) zusammen mit der Garagenverordnung (GarVO) die rechtlichen Rahmenbedingungen für Garagen, Gartenhäuser, und Hallen. Bei der Planung von Hundezwinger müssen zudem zusätzlich das Tierschutzgesetz (TierSchG) und die Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) beachtet werden. Diese Vorschriften gelten unabhängig davon, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist oder nicht.

Schwerpunkte liegen auf:

  • Ausführung
  • Maße
  • Funktion
  • Randbebauung
  • Architekturvorgaben
  • tierschutzgerechte Umsetzung (zum Beispiel bei Hundezwingern)

Baugenehmigung und Vorschriften für Garagen in Schleswig-Holstein

Nutzung

Garagen mit dem Standort in Schleswig-Holstein dürfen nach § 22 Garagenverordnung für Schleswig-Holstein vorzugsweise zum Abstellen Ihres Kraftfahrzeugs genutzt werden. Weiterhin können Sie Fahrräder und Reifen sowie Gartengeräte und Aufbewahrungsmöbel dort unterbringen. 

Untersagt ist allerdings die Lagerung von Benzin beziehungsweise nur in geringen Mengen, wenn die entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden.

Unterscheidung nach Garagenart

Das Bundesland Schleswig-Holstein unterteilt Garagen zunächst in drei Größen. Je nach Nutzfläche gelten unterschiedliche Anforderungen an Bauweise, Brandschutz und Genehmigungsverfahren.

  • Kleingaragen: maximal 100 m² Nutzfläche
  • Mittelgaragen: über 100 m² bis maximal 1.000 m²
  • Großgaragen: ab 1.000 m² Nutzfläche

Zusätzlich wird baurechtlich zwischen zwei grundsätzlichen Formen unterschieden:

  • Garagen als Nebenanlagen dienen der Ergänzung einer Hauptnutzung, etwa eines Wohnhauses. Sie gelten baurechtlich als untergeordnete Anlagen und können unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei errichtet werden. Häufig profitieren sie von vereinfachten Genehmigungsverfahren und erleichterten Regeln bei der Grenzbebauung.

Eigenständige Garagen stellen die Hauptnutzung eines Grundstücks dar, zum Beispiel bei reinen Garagengrundstücken oder gewerblicher Vermietung. In diesen Fällen ist in der Regel ein vollständiges Genehmigungsverfahren erforderlich, und die regulären Abstandsflächen müssen eingehalten werden.

Genehmigungsfreie vs. genehmigungspflichtige Garagen

Nach § 61 Abs. 1 Nr. 1b LBO können sogenannte notwendige Garagen ohne förmliches Genehmigungsverfahren errichtet werden. „Notwendige Garagen“ sind Garagen, die für die reguläre Nutzung des Grundstücks erforderlich sind – zum Beispiel für die Fahrzeuge eines Wohnhauses. 

Eine Baugenehmigung für Blechgaragen in Schleswig-Holstein ist erforderlich, wenn die Grenzwerte für die Verfahrensfreiheit überschritten werden oder besondere Anforderungen gestellt werden. In diesen Fällen greift das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 63 LBO.

genehmigungsfreie Garagen genehmigungspflichtige Garagen
  • Brutto-Grundfläche maximal 50 m²
  • mittlere Wandhöhe bis 3 m
  • Grenzbebauung maximal 9 m Länge pro Grundstücksgrenze
  • Dachneigung: höchstens 45 Grad
  • Abstand zur Grundstücksgrenze direkt an der Grenze oder bis 3 m Abstand
  • Brutto-Grundfläche über 50 m² 
  • mittlere Wandhöhe über 3 m
  • nicht notwendige Garagen
  • Grenzbebauung über 9 m je Grundstücksgrenze
  • Verstoß gegen Festsetzungen des Bebauungsplans

Für den Bauantrag brauchen Sie in der Regel:

  • Auszug aus der Liegenschaftskarte
  • Baubeschreibung
  • Bauzeichnungen 
  • Lageplan
  • Standsicherheitsnachweis

Vorschriften für Gartenhäuser in Schleswig-Holstein

Genehmigungsfreie Gartenhäuser

In Schleswig-Holstein ist die baugenehmigungsfreie Errichtung eines Gartenhauses möglich, sofern folgende Bestimmungen eingehalten werden:

  • im Innenbereich (Wohngebietsflächen, bebaute Grundstücke): Rauminhalt bis maximal 30 m³ 
  • im Außenbereich (ländliche oder unbebaute Flächen außerhalb von Baugebieten): Rauminhalt weniger als 10 m³

Beachten Sie, dass örtliche Bebauungspläne den Bau von Gartenhäusern in Schleswig-Holstein auch dann einschränken können, wenn diese eigentlich genehmigungsfrei sind. Hierzu ist vor dem Bau eine Feinabstimmung mit dem zuständigen Bauamt erforderlich.

Bauliche Vorgaben für Gartenhäuser

  • mittlere Wandhöhe maximal 3 m
  • Gesamtlänge der Seitenwände je Grundstücksgrenze maximal 9 m

Nutzungsbedingungen bei Gartenhäusern

Zulässige Nutzung:

  • Gartengeräteaufbewahrung
  • Aufenthalt ohne Übernachtung
  • als Hobbyraum

Unzulässige Nutzung:

  • Wohn-, Schlaf-, Gewerbe- oder Sanitärnutzung
  • dauerhafte Beheizung

Wann brauche ich eine Baugenehmigung für ein Gartenhaus in Schleswig-Holstein?

  • Größe über 30 m³ 
  • geplante Räume für Wohn- , Schlaf- oder Sanitärnutzung
  • Heiz- oder Kochfeuerstellen

Baurechtliche Vorgaben für Hallen in Schleswig-Holstein

Einstufung nach Gebäudeklassen

Hallen werden nach der Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) nach Gebäudehöhe und Nutzung einer bestimmten Gebäudeklasse zugeordnet. Mit steigender Gebäudeklasse erhöhen sich die Anforderungen an Brandschutz, Tragwerk, Rettungswege und technische Ausstattung. Gewerblich genutzte Hallen unterliegen in der Regel strengeren Vorgaben als einfache landwirtschaftliche oder private Lagerhallen.

Die wichtigsten Klassen nach § 2 Abs. 3 Nr. 1-5 LBO sind:

  • Gebäudeklasse 1: freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Hallen bis 7 m Höhe mit maximal zwei Nutzungseinheiten mit insgesamt nicht mehr als 400 m²
  • Gebäudeklasse 2: Hallen bis 7 m Höhe mit maximal zwei Nutzungseinheiten mit insgesamt nicht mehr als 400 m²
  • Gebäudeklasse 3: Hallen bis 7 m Höhe
  • Gebäudeklasse 4: Hallen bis 13 m Höhe und Nutzungseinheiten bis 400 m²
  • Gebäudeklasse 5: hohe oder mehrgeschossige Hallen mit besonders komplexer Nutzung

Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze bei Hallen

Für Hallen gelten feste Abstandsflächen, abhängig von der Höhe und Anzahl der Vollgeschosse:

  • Abstandsfläche mindestens 3 Meter
  • Bei höheren Hallen vergrößert sich der Abstand entsprechend 

Zusätzlich sind mögliche Vorgaben aus Bebauungsplänen oder örtlichen Satzungen zu beachten.

Genehmigungspflicht bei Hallen

  • Neubau einer Halle ist grundsätzlich genehmigungspflichtig
  • in der Regel kann das vereinfachte Genehmigungsverfahren nach § 63 LBO genutzt werden

Bauliche Mindestanforderungen

Hallen müssen standsicher und dauerhaft nutzbar errichtet werden. Erforderlich sind für den Privatgebrauch insbesondere:

  • statischer Nachweis der Tragfähigkeit
  • Einhaltung der Brandschutzvorgaben
  • ausreichende Rettungs- und Fluchtwege
  • gegebenenfalls Nachweise zum Wärme- und Schallschutz
    gesicherte Erschließung und Feuerwehrzufahrt

Besonderheiten im Außenbereich

Im Außenbereich (§ 35 BauGB) sind Bauvorhaben grundsätzlich nur zulässig, wenn sie privilegiert sind, etwa für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe. Gewerbliche oder private Hallen sind dort meist unzulässig oder nur mit besonderer Begründung genehmigungsfähig. Zudem werden im Außenbereich häufig strengere Anforderungen an Landschaftsschutz und Erschließung gestellt.

Rechtliche Vorgaben für Hundezwinger in Schleswig-Holstein

Für die Errichtung eines Hundezwingers gelten neben den baurechtlichen Vorschriften der Landesbauordnung (LBO) auch tierschutzrechtliche Bestimmungen nach dem Tierschutzgesetz (TierSchG). Eine der wichtigsten sind die Mindestgrößen des Zwingers, die von der Widerristhöhe Ihres Hundes abhängig sind:

Mindestgrößen des Zwingers:

  • bis 50 cm: mindestens 6 m²
  • 50 bis 65 cm: mindestens 8 m²
  • über 65 cm: mindestens 10 m²

Bauliche Mindestanforderungen:

  • kürzeste Seite: mindestens 2 m
  • Seitenlängen: mindestens das Doppelte der Körperlänge des Hundes
  • Zaun-/Gitterhöhe: so hoch, dass der Hund aufgerichtet nicht mit den Vorderpfoten die obere Begrenzung erreicht

Haltung mehrerer Hunde (§ 6 TierSchHuV)

  • Für jeden weiteren Hund: zusätzlich die Hälfte der für das erste Tier vorgeschriebenen Fläche
  • Hundezucht: doppelter Platzbedarf
  • Grundsätzlich gilt: Die Seitenlänge des Zwingers muss mindestens der doppelten Körperlänge des Hundes entsprechen und darf nicht unter 2 m liegen.

Wenn Sie Ihren Hund dauerhaft im Zwinger zu halten, müssen weitere Mindestanforderungen vollständig eingehalten werden. Dazu zählen unter anderem der Schutz vor Witterungseinflüssen sowie regelmäßiger Kontakt zu Menschen oder Artgenossen.

Baurechtliche Vorgaben und Standortwahl für Hundezwinger

Baurechtlich gelten Hundezwinger in Schleswig-Holstein in der Regel als bauliche Anlagen. Entscheidend ist, ob es sich um eine feste, dauerhaft errichtete Konstruktion handelt.

  • In reinen Wohngebieten kann die dauerhafte Haltung mehrerer Hunde zu Nutzungskonflikten führen.
  • Immissionsschutz (zum Beispiel Lärmbelästigung durch Hundegebell)

Wann brauche ich für meinen Hundezwinger eine Baugenehmigung?

  • feste Verbindung mit dem Boden
  • Überschreitung bestimmter Größen
  • gewerbliche Nutzung
  • Nichteinhaltung von Abstandsflächen
  • Überschneidung mit Vorgaben des Bebauungsplans

Sie wollen mehr über Vorschriften für Hundezwinger erfahren? Lesen Sie jetzt unseren Blogartikel: „Gesetzliche Vorgaben für Hundezwinger: Das sollten Sie wissen.

Blech-Trans: Ihr Partner für hochwertige Stahlbauten in Schleswig-Holstein

Ob in Kiel, Lübeck, Flensburg, Husum oder im Raum Schleswig Holstein – Blech-Trans begleitet Sie von der ersten Planung bis zur fertigen Umsetzung von Blechgaragen, Gartenhäusern, Hallen und Hundezwingern. 

Zur Einhaltung der baurechtlichen Vorgaben in Schleswig-Holstein empfehlen wir stets, frühzeitig mit dem zuständigen Bauamt Kontakt aufzunehmen. Die Bauordnungen und kommunalen Vorschriften in Schleswig-Holstein können je nach Gemeinde unterschiedlich sein, weswegen eine sorgfältige und individuelle Abstimmung im Vorfeld dafür sorgt, dass Ihre Garage, Ihr Gartenhaus oder Ihre Halle rechtskonform entstehen kann – und wir von Blech-Trans kümmern uns um die fachgerechte Umsetzung.

Haben Sie noch weitere Fragen oder benötigen nähere Informationen zu unseren robusten Stahlblechlösungen? Unser Experten-Team berät Sie gerne und erstellt Ihnen ein persönliches Angebot.

Alles aus einer Hand: Von der Anfrage bis zur Montage in Schleswig-Holstein

Weil wir wissen, wie viel Herz in einem solchen Projekt steckt, bemühen wir von Blech-Trans uns um einen transparenten Ablauf für Sie – wir begleiten Sie durch jeden Schritt, bis Ihre Einzelgarage, Gartenhaus, Halle oder Hundezwinger  einsatzbereit ist. 

  • Beratung und Planung: Wir besprechen gemeinsam Ihre Wünsche, Maße und Ausstattungsdetails. Unser Team unterstützt Sie dabei in allen technischen und baurechtlichen Angelegenheiten.
  • Maßanfertigung: Nach Auftragserteilung wird Ihre Stahlkonstruktion individuell nach Ihren Vorgaben produziert. Alle Bauteile werden passgenau gefertigt und montagebereit vorbereitet.
  • Produktions- und Lieferzeit: Die Fertigung und Vorbereitung dauert in der Regel zwischen 14 und 60 Werktagen, abhängig von Modell und Ausstattung.
  • Kostenfreie Lieferung und Montage: Unser erfahrenes Montageteam übernimmt den fachgerechten Aufbau direkt bei Ihnen vor Ort. Die Aufbauzeit variiert üblicherweise zwischen einer halben Stunde und 8 Stunden – je nach Größe, Modell und Ausstattung.

Kann Blech-Trans auch die Fundamentvorbereitung übernehmen?

Die Herstellung des Fundaments liegt in Ihrer Verantwortung. Ein stabiles, tragfähiges Fundament ist entscheidend, damit Ihre Stahlkonstruktion dauerhaft sicher und standfest bleibt. Nur auf einem geeigneten Untergrund lässt sich die Konstruktion dauerhaft verankern und vor Witterungseinflüssen schützen. Hilfreiche Hinweise und detaillierte Anleitungen zur richtigen Fundamentwahl finden Sie in unserem Fundamentratgeber.

Blech-Trans für Schleswig-Holstein: FAQ zu Blechgaragen und Stahlkostruktionen

Neben den Standardmaßen bietet Blech-Trans Ihnen auch vollständig individuelle Maßanfertigungen. Zudem sind Individualisierungsmöglichkeiten bei der Farbe, Dachform, Tür- und Fensterpositionen sowie bei Zusatzausstattungen wie Dachrinnen oder Belüftungselemente möglich.

Ja. Unsere Blechgaragen, Hallen und Gartenhäuser bestehen aus verzinktem Stahlblech und sind besonders widerstandsfähig gegenüber Feuchtigkeit, Wind und Temperaturschwankungen. Damit eignen sie sich ideal für die oft salzhaltige und windreiche Luft in Küstennähe.

Dank der modularen Systembauweise ist eine spätere Erweiterung in vielen Fällen möglich. Ob zusätzliche Autounterstände,, Anbauten oder größere Hallenelemente – sprechen Sie uns frühzeitig an, damit wir die Konstruktion entsprechend vorbereiten können.

Unsere isolierten Garagen sind besonders gut geeignet, wenn Sie neben der Fahrzeugunterbringung zusätzlichen Arbeits- oder Hobbyraum benötigen. Sie bieten verbesserten Temperaturausgleich und eignen sich daher ideal als Werkstatt, Lagerraum oder geschützter Arbeitsbereich.

Ja. Unser Team begleitet Sie von der ersten Idee bis zur fertigen Montage. Wir beraten Sie zu passenden Modellen, Größen und Ausstattungsvarianten und unterstützen Sie bei technischen Fragen, damit Ihre Blechgarage, Ihr Gartenhaus, Ihre Halle oder Ihr Hundezwinger optimal zu Ihrem Vorhaben passt.

Nach Ihrer Bestellung erheben wir eine Anzahlung von 50 Prozent des Gesamtbetrags, die Sie per Banküberweisung tätigen können. Erst danach startet die Produktion. Die übrigen 50 Prozent zahlen Sie nach der Lieferung. Hierfür stehen Ihnen Banküberweisung oder Barzahlung direkt vor Ort zur Auswahl.