Blech-Trans: Hochwertige Blechgaragen für Rheinland-Pfalz nach Vorschrift
Rheinland-Pfalz erfreut seine Einwohner mit einer abwechslungsreichen Landschaft aus Weinbergen, Mittelgebirgen und lebendigen Städten wie Mainz, Koblenz oder Trier. Neben der schönen Umgebung spielt auch die funktionale Gestaltung des eigenen Grundstücks eine wichtige Rolle. Planen Sie, eine Blechgarage in Rheinland-Pfalz zu errichten, vetrauen Sie auf die stabilen Konstruktionen, funktionalen Garagen und wartungsarmen Materialien unserer Produkte.Wir unterstützen Sie, die passende Bauweise zu finden und berücksichtigen dabei die spezifischen baulichen Vorschriften, die an Ihrem Wohnort gelten.
Produkte in unserem Angebot
Unser Angebot für Rheinland-Pfalz
So unterschiedlich wie Ansprüche sind, so maßgefertigt müssen auch die Lösungen dafür sein. Bei
Blech-Trans erhalten Sie Blechgaragen, Gartenhäuser und weitere Bauten für individuelle Einsatzzwecke. Dabei können Sie sich stets auf die Langlebigkeit der Materialien und Konstruktionen verlassen, die sich sowohl für private als auch gewerbliche Projekte in Rheinland-Pfalz eignen
Unsere Produkte im Überblick:
- Blechgaragen: Ob Einzelgarage, Doppelgarage oder mehrere Stellplätze in Reihe – Wählen Sie aus zahlreichen Größen, vielfältigen Dachausführungen und verschiedenen Farben.
- Modern-Line-Garagen: Diese Garagenserie ist ideal, wenn Sie eine klare Linienführung mit einem zeitgemäßen Erscheinungsbild wünschen.
- Auswahl aus 12 isolierten Garagen: Diese eignen sich besonders für temperaturempfindliche Fahrzeuge oder als geschützter Arbeits- und Lagerbereich.
- Gartenhäuser: Wetterfeste und pflegeleichte Lösungen bieten zusätzlichen Stauraum im Außenbereich für beispielsweise für Gartengeräte, Fahrräder oder Müllbehälter.
- Hallen: Langlebige, robuste und flexibel konzipierte Hallensysteme eignen sich für Lagerzwecke, landwirtschaftliche Nutzung oder gewerbliche Zwecke.
- Hundezwinger: Stabile Außengehege mit pflegeleichten Oberflächen ermöglichen eine sichere Unterbringung Ihres Hundes.
- Tore und Nebenelemente: Ergänzend erhalten Sie passende Türen und Torsysteme in verschiedenen Ausführungen, abgestimmt auf Ihre Garage, Halle oder Ihren Zwinger.
Darum sind Blechgaragen für Rheinland-Pfalz von Blech-Trans eine gute Wahl
Unsere Auswahl bietet eine Vielzahl von Varianten, die sowohl konstruktiven als auch optischen Ansprüchen gerecht weeden. Ob von Kleingaragen oder Großgaragen, Gartenhaus, Halle oder Zwinger – durch unsere langjährige Erfahrung im Bereich Stahlbau liefern wir stets durchdachte und hochwertige Objekte, die Ihnen über viele Jahre treue Dienste für jeden Zweck leisten.
- Wirtschaftlich und langlebig: Stahlblech zeichnet sich nicht nur durch eine hohe Stabilität und Tragfähigkeit aus, sondern auch durch ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. Außerdem ist das Material windresistent und kann auch höhere Schneelasten auf dem Dach tragen.
- Schnelle Montage: Vorgefertigte Elemente ermöglichen einen zügigen Aufbau ohne langwierige Bauphase.
- Individuelle Planung: Maße, Dachform, Farbe und Ausstattung lassen sich an Ihr Grundstück und Ihre Anforderungen in Rheinland-Pfalz anpassen.
- Wartungsarm: Verzinktes Stahlblech ist widerstandsfähig gegen Witterungseinflüsse und benötigt nur minimalen Pflegeaufwand.
- Bundesweite Erfahrung: Wir kennen regionale Unterschiede im Genehmigungsverfahren und unterstützen Sie mit praxisnahen Hinweisen.
Blechgaragen in Rheinland-Pfalz: Diese regionalen Anforderungen gelten
In jedem Bundesland gelten andere Gesetze und Vorschriften für den Bau von Gebäuden. In RP sollten Sie vor allem zwei Ordnungen beachten: Grundlage für Bauvorhaben ist die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO). Ergänzend dazu existiert die Garagen- und Stellplatzanlagenverordnung (GarStellVO), deren spezielle Vorgaben zwingend in die Planung einfließen müssen. Selbiges gilt für den Bau von Zwingern, die den Regelungen des Tierschutzgesetzes (TierSchG) und der Tierschutz-Hundeverordnung unterliegen.
Zu beachten sind:
- Größe und Höhe des Gebäudes
- vorgeschriebene Abstände zu den Grundstücksgrenzen
- zulässige Nutzung
- Vorgaben aus Bebauungsplänen und Gestaltungssatzungen
- Tierschutz
Genehmigungen und Vorschriften für Blechgaragen in Rheinland-Pfalz
Nutzung
Die LBauO ordnet die unterschiedlichen Garagentypen als sogenannte Nebenanlagen ein, die fest zum Grundstück gehören. Sie dürfen ausschließlich zur Unterbringung von Fahrzeugen genutzt werden – ganz gleich, ob die Garage frei steht oder direkt ans Haus gebaut wird
Rechtliche Einordnung von Garagen in Rheinland-Pfalz
Das Bundesland Rheinland-Pfalz unterscheidet drei Arten von Garagen. Die Einordnung hat direkte Auswirkungen auf die Genehmigungspflicht.
- Kleingaragen: Nutzfläche bis maximal 100 m²
- Mittelgaragen: Nutzfläche von 100 bis 1.000 m²
- Großgaragen: über 1.000 m² Nutzfläche
Wichtig: Unabhängig, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist oder nicht, sind die technischen Vorgaben der rheinland-pfälzischen Garagenverordnung (GarStellVO) verbindlich einzuhalten. Sie definiert unter anderem Anforderungen an Zufahrtsbreiten, Stellplatzmaße sowie an Brandschutz und Belüftung.
Baurecht in Rheinland-Pfalz
Das Baurecht in Rheinland-Pfalz unterscheidet drei verschiedene Arten von Bauvorhaben. Abhängig von Größe, Nutzung und baulichem Umfang eines Projekts greifen unterschiedliche Verfahrensarten. Dazu gehören:
- Genehmigungspflichtige Bauvorhaben nach Artikel 61 LBauO sind klassische Bauprojekte, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist.
- Vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach Artikel 66 LBauO unterliegen nur einer beschränkten Prüfung und sind weniger umfangreich.
- Freistellungsverfahren nach Artikel 67 LBauO umfasst kleinere Bauvorhaben, die hierfür feste Voraussetzungen erfüllen müssen.
Vereinfachtes genehmigungsverfahren Garagen
- oberirdische Garagen bis 100 m² Nutzfläche
- Garagen 100 m² bis 1.000 m²
- Bescheinigung oder Nachweis über Standsicherheit, Brandschutz, Wärme- und Schallschutz
Freistellungsverfahren Garagen
- Lage im Bebauungsplangebiet (§ 30 Abs. 1 BauGB) oder eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (§ 12 BauGB)
- gesicherte Erschließung
Regeln bei Grenzbebauung für Garagen
An der Grenze
- maximale mittlere Wandhöhe: 3 m
- maximale Länge je Grundstücksgrenze: 12 m
- maximale Gesamtlänge an allen Grundstücksgrenzen: 18 m
Bei Überschreitung
- es gelten reguläre Abstandsflächen nach § 8 LBauO
- Abstand = 0,4 × Wandhöhe
- Mindestabstand zur Grundstücksgrenze: 3 m
- gegebenenfalls zusätzliche Vorgaben aus Bebauungsplan oder örtlicher Satzung
Wann brauche ich für meine Garage eine Baugenehmigung?
Eine Baugenehmigung ist in der Regel erforderlich, wenn der Garagentyp mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt:
- über 50 m² Grundfläche
- über 3,20 m Wandhöhe
- über 4 m Firsthöhe
- Standort in der Nähe eines denkmalgeschützten Gebäudes
- bei Planung eines Abstellraums oder andere Zusatzfunktion
Diese Unterlagen sollten Sie für den Bauantrag zusammentragen:
- vollständig ausgefüllter Bauantrag (3-fach)
- aktueller Kataster-Lageplan
- Lageplan 1:500 mit Abständen
- Baubeschreibung
- Entwässerungsnachweis
- Baustatistik-Formular
Vorschriften für Gartenhäuser in Rheinland-Pfalz
Wann benötige ich keine Genehmigung für mein Gartenhaus?
Ein Gartenhaus in Rheinland-Pfalz können Sie ohne Baugenehmigung nach Ihren Wünschen bauen lassen, wenn:
- maximal 50 m³ umbauter Raum im Innenbereich (z. B. Wohngebiet) eingehalten werden und im Außenbereich (z. B. Felder, Wiesen, außerhalb geschlossener Ortschaften) maximal 10 m³ umbauter Raum erreicht werden
- in Kleingartenanlagen maximal 24 m³ umbauter Raum nicht überschritten werden,
- keine Feuerstätte betrieben wird (z. B. Holzofen oder Gasherd)
- das Gebäude nicht als Aufenthaltsraum genutzt wird
- keine Toilette oder Küche eingebaut ist
- keine Beeinträchtigung des Ortsbildes oder Konflikte mit Nachbarn entstehen (z. B. durch Bebauungsplan oder Satzung)
Bitte beachten Sie: Steht Ihr Gartenhaus auf einem Fundament, wird es zu einem „dauerhaften Gebäude” und benötigt damit eine Baugenehmigung, auch wenn die Kriterien für den Wegfall eingehalten werden.
Abstandsflächen und Grenzbebauung bei Gartenhäusern
Grenzbebauung ohne Abstand
- Brutto-Rauminhalt maximal 30 m³
- mittlere Wandhöhe maximal 3,20 Meter
- es handelt sich nicht um einen Aufenthaltsraum
- keine Feuerstätte
- keine Überschneidungen mit öffentlich-rechtlichen Vorschriften (zum Beispiel Bebauungsplan)
Baurechtliche Vorgaben für Hallen in Rheinland-Pfalz
Einstufung nach Gebäudeklassen
Abhängig von der Hallenart gelten unterschiedliche Anforderungen, die unter anderem Abstandsflächen, das Tragwerk und den Brandschutz beinhalten.
Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze bei Hallen
Die Mindestabstandsfläche beträgt in der Regel 3 Meter. Mit zunehmender Gebäudehöhe vergrößert sich der erforderliche Abstand zur Grundstücksgrenze. Maßgeblich ist dabei ein Berechnungsfaktor von 0,4 der Wandhöhe. In Kerngebieten kann unter bestimmten Voraussetzungen ein geringerer Faktor zulässig sein.
Genehmigungspflicht bei Hallen
- Errichtung im Außenbereich und nicht privilegiert
- Überschreitung der Maximalgröße
- Bau als feste Stahl- oder Massivbauweise oder Sonderbau
- vorhandene Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten
Bauliche Mindestanforderungen
Erforderlich sind unter anderem die Wetterfestigkeit, Standsicherheit und Tragfähigkeit. Auch die Erfüllung der Brandschutzanforderungen und eine ausreichende Belüftung und Entlüftung sowie
gesicherte Zufahrten und Rettungswege gehören zu den Mindestanforderungen für Hallen in Rheinland-Pfalz.
Genehmigungsfreie Hallen
Wenn kein gültiger Bebauungsplan vorliegt und die Erschließung gesichert ist, kann eine Genehmigungsfreistellung infrage kommen. Zudem sind nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 Hallen mit bis zu 100 m² Grundfläche und einer maximalen Fristhöhe von 6 Meter genehmigungsfrei.
Rechtliche Vorgaben für Hundezwinger in Rheinland-Pfalz
Hundezwinger in Rheinland-Pfalz: Bauliche Mindestanforderungen und Wahl des Standorts
- Mindestgröße für Zwinger: abhängig von Hundetyp und Anzahl
- Ausreichender Schutz vor Witterung (Sonne, Regen, Wind, Kälte)
- Möglichkeit zum Auslauf (freier Bewegungsraum)
- Sozialkontakte zu Artgenossen oder Menschen müssen gewährleistet sein
Ist in Rheinland-Pfalz eine Baugenehmigung für einen Hundezwinger notwendig?
In Rheinland-Pfalz gelten Hundezwinger als Nebengebäude und können genehmigungspflichtig sein, wenn sie bestimmte Maße überschreiten. Dann können auch Grundstücksgrenzen vorgeschrieben sein.
Alles aus einer Hand: Bestellung, kostenlose Lieferung, Montage
Blech-Trans setzt nicht nur auf Qualität, sondern auch auf Transparenz und offene Kommunikation bei der Herstellung: Wir halten Sie während des gesamten Prozesses auf dem Laufenden. Sie erhalten regelmäßige Informationen über Ihre neue Garage, Halle oder Hundezwinger. Sie behalten den Überblick, wir übernehmen.
- Persönliche Bedarfsermittlung: Zu Beginn klären wir mit Ihnen, welches Objekt und welche Ausstattungsdetails am besten zu Ihrem Vorhaben passen. Hierbei beachten wir von Beginn an die rechtlichen Rahmenbedingungen von Rheinland-Pfalz.
- Maßgeschneiderte Produktion: Nach Ihrer Beauftragung startet die Fertigung exakt nach Ihren Vorgaben. Jedes Element wird individuell zugeschnitten, vorbereitet und für die reibungslose Montage gefertigt.
- Planbare Fertigungsdauer: Je nach Modellvariante und aktueller Auslastung beträgt die Produktions- und Vorbereitungszeit in der Regel zwischen 14 und 60 Werktagen.
- Lieferung mit Aufbau-Service: Unsere Monteure liefern Ihre Konstruktion direkt an den gewünschten Standort und übernehmen den fachgerechten Aufbau. Abhängig von Größe und Ausstattung nimmt die Montage üblicherweise zwischen einer halben Stunde und mehreren Stunden in Anspruch.
Blechgaragen Rheinland-Pfalz: FAQ zu Blechgaragen von Blech-Trans
Ja. Bei uns haben Sie die Möglichkeit, aus unterschiedlichen Maßen, Dachformen, Toren, Türen und Farben zu wählen. Davon ausgenommen sind isolierte Paneelgaragen, die nur in festgelegten Varianten erhältlich sind.
Die Herstellung eines tragfähigen Untergrunds gehört nicht zu unseren Angeboten. Hierfür müssen Sie vor der Lieferung Ihrer Blechgarage einen Fachbetrieb engagieren, denn ohne ein geeignetes Fundament kann der Bau den Witterungseinflüssen nicht auf Dauer standhalten. Mehr zu diesem Thema finden Sie in unserem Fundamentratgeber.
Da sich kommunale Vorgaben und Bebauungspläne innerhalb von Rheinland-Pfalz unterscheiden können, empfehlen wir, vor Baubeginn frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Bauamt aufzunehmen. Für das Genehmigungsverfahren selbst reichen Sie Bauzeichnungen, Lageplan und Baubeschreibung bei der zuständigen Behörde ein. Nach Prüfung erhalten Sie eine schriftliche Entscheidung. Erst danach darf mit dem Bau begonnen werden.
Unsere Konstruktionen bestehen aus verzinktem Stahl und sind auf Witterungsbeständigkeit ausgelegt. Bei fachgerechter Fundamentvorbereitung bieten sie langfristigen Schutz für Fahrzeuge und Geräte – auch bei wechselhaften Wetterbedingungen.








