Blech-Trans: Ihr Partner für Blechgaragen und Stahlkonstruktionen für Bayern
Ob im Alpenvorland mit seinen hohen Schneelasten, im städtischen Raum rund um München oder im ländlich geprägten Franken: Blech-Trans bietet durchdachte Lösungen für Bayerns Anforderungen an Garagen und Nebengebäude. Blechgaragen für Bayern überzeugen durch langlebige Konstruktionen, die funktional, pflegeleicht und exakt auf Ihr Grundstück abgestimmt sind. Weiterhin sparen Sie Zeit und Aufwand durch unsere langjährige Erfahrung und unseren deutschlandweiten Montageservice, der Ihre Blechgarage vor Ort montiert.
Produkte in unserem Angebot
Unser Sortiment für Bayern
Bei Blech-Trans erhalten Sie maßgefertigte Blechgaragen und Stahlkonstruktionen für die unterschiedlichsten Ansprüche: Mit uns als Partner entscheiden Sie sich für ein individuelles Projekt, das wir nach Ihren Maßen, Material- und Farbwünschen sowie Ihrem Budget planen und angehen.
Unser Angebot im Überblick:
- Blechgaragen: In verschiedenen Größen, Dachformen und Farben – wahlweise als Einzel-, Doppel- oder Reihengarage.
- Modern-Line-Garagen: Zeitloses Design mit klaren Linien und modernem Erscheinungsbild.
- 12 isolierte Garagen zur Wahl: Ideal für Werkstätten, Lager oder Fahrzeuge, die ganzjährig vor Temperaturschwankungen geschützt werden sollen.
- Gartenhäuser: Robuste und vielseitige Lösungen für Stauraum, Brennholz oder Mülltonnenlager – wetterfest und langlebig.
- Hallen: Flexible Stahlhallen für Lagerung, Produktion oder landwirtschaftliche Zwecke – individuell konfigurierbar, langlebig und effizient.
- Hundezwinger: Stabile, pflegeleichte Konstruktionen für sichere und komfortable Tierhaltung im Außenbereich.
- Türen und Tore: Passende Ergänzungen für Garagen und Gartenhäuser – in verschiedenen Designs, Größen und Ausführungen.
Warum Sie unsere Stahlkonstruktionen für Bayern wählen sollten
Blech-Trans entwickelt Stahlkonstruktionen für unterschiedliche Einsatzzwecke im gesamten Bundesland Bayern. Alle Produkte – vom Hundezwinger bis zur zur isolierten Garage – zeichnen sich durch eine robuste Bauweise, eine lange Lebensdauer und eine klare, funktionale Gestaltung aus.
- Wirtschaftlich und stabil: Unsere Stahlblechkonstruktionen sind eine kostengünstige Alternative zu massiven Bauarten – mit hoher Belastbarkeit und langer Lebensdauer. Die maximale zulässige Schneeschicht auf dem Dach beträgt 15 Zentimeter.
- Schnell aufgebaut: Dank präzise vorgefertigter Elemente erfolgt die Montage zügig und sauber – ganz ohne aufwendige Bauarbeiten.
- Individuell gestaltbar: Größe, Farbe, Dachform und Ausstattung können flexibel an Ihre Wünsche und die Gegebenheiten vor Ort angepasst werden.
- Pflegeleicht und widerstandsfähig: Das verzinkte Stahlblech schützt zuverlässig vor Korrosion, Witterung und Abnutzung – ganz ohne regelmäßige Wartung.
- Nachhaltig produziert: Blech-Trans setzt auf langlebige Materialien, energieeffiziente Fertigungsprozesse und eine umweltfreundliche Herstellung – für Qualität mit Verantwortung, Made in Germany.
Regionale Anforderungen und Besonderheiten in Bayern
Für Garagen und Nebengebäude wie Gartenhäuse und Hundezwinger gelten in Bayern die Vorgaben der Bayerischen Bauordnung (BayBO) sowie ergänzende Regelungen der Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV). Diese unterscheiden sich teils deutlich zwischen Gemeinden, Landkreisen und Stadtgebieten, insbesondere im Sinne des Tierschutzgesetzes (TierSchG) und der Tierschutz-Hundeverordnung.
Relevant sind insbesondere:
- Grundfläche und Gebäudehöhe
- Abstandsflächen zu Grundstücksgrenzen
- Nutzung
- Gestaltungssatzungen und Bebauungspläne
- Tierschutz
Bitte beachten Sie: Ist der Bau einer Blechgarage in einer Region mit starkem Schneefall oder in einem Ortskern mit strengen Gestaltungsvorgaben geplant, ist eine frühzeitig Abstimmung mit der zuständigen Baubehörde empfehlenswert. Auch genehmigungsfreie Bauvorhaben müssen alle rechtlichen Vorgaben erfüllen.
Blechgarage in Bayern: Genehmigungen und Vorschriften
Nutzung
Der Freistaat Bayern ordnet Garagen als Anlagen ein, die ausschließlich dem Abstellen von Kraftfahrzeugen dienen. Zusätzlich ist es erlaubt, das Zubehör Ihres Fahrzeugs, wie etwa Reifen oder Pflegeutensilien, aufzubewahren. Eine anderweitige Nutzung als Lagerraum, Werkstatt, Hobbybereich oder Aufenthaltsraum untersagt die Garagen- und Stellplatzverordnung.
Baurecht in Bayern
Das bayerische Baurecht ist in 3 Arten von Bauvorhaben unterteilt. Je nach Art, Umfang und Nutzung eines Bauprojekts kommen unterschiedliche Verfahren zur Anwendung. Dazu zählen:
- Verfahrensfreie Bauvorhaben nach Artikel 57 BayBO sind Bauvorhaben, für die keine Baugenehmigung erforderlich ist, bei denen Sie jedoch dafür verantwortlich sind, alle baurechtlichen Vorgaben eigenverantwortlich einzuhalten.
- Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Artikel 58 BayBO ermöglicht ein Bauvorhaben ohne ausdrückliche Baugenehmigung, sofern die Gemeinde innerhalb der Prüffrist keinen Einwand erhebt.
- Vereinfachtes oder vollständiges Baugenehmigungsverfahren nach Artikel 59 BayBO definiert Bauvorhaben, die erst nach behördlicher Prüfung und Erteilung einer formalen Baugenehmigung realisiert werden dürfen.
Verfahrensfreie Garagen
Eine Garage gilt in Bayern als bauliche Anlage und ist unter folgenden Bedingungen verfahrensfrei:
- Grundfläche maximal 50 m²
- 100 m² innerhalb von Bebauungsplänen
- nicht im Außenbereich
- 3 m mittlere Wandhöhe für Grenzbebauung
- Einhaltung der GaStellV
Genehmigungsfreie Garagen
- 100 m² innerhalb von Bebauungsplänen
- Enthält entsprechende Regelungen der Satzung
Regeln bei Grenzbebauung für Garagen
- maximal 3 m Höhe an der Grenze
- maximal 9 m Länge entlang der Grundstücksgrenze
Wann brauche ich für meine Garage eine Baugenehmigung?
Sobald Ihre geplante Blechgarage eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt, müssen Sie eine Baugenehmigung beantragen:
- Die Innenbereich-Grundfläche ist größer als 50 m².
- Der Standort liegt im Außenbereich.
- Es gibt keine Satzungsregelung für Garagen bis 100 m².
- Sie planen eine gewerbliche Nutzung.
- Sie planen eine Sonderkonstruktion.
Im Vergleich zu anderen Bundesländern gilt Bayern als besonders bauherrenfreundlich, da es großzügige Regelungen zur Verfahrensfreiheit von Garagen vorsieht. Sollte Ihre Garage zwischen 50 m² und 100 m² Nutzfläche haben, können Sie innerhalb von 30 Tagen nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen mit dem Bau beginnen, wenn kein Einspruch eingelegt wurde.
Für den Bauantrag brauchen Sie in der Regel:
- Bauantragsformular
- Bauzeichnung
- Beschreibung des Baus
- amtlich beglaubigter Katasterauszug
- optional: Standsicherheitsnachweis, Brandschutznachweis
Vorschriften für Gartenhäuser in Bayern
Wann ist ein Gartenhaus genehmigungsfrei?
Für den Bau eines genehmigungsfreien Gartenhauses in Bayern sind Volumen, Höhe und Nutzung zu beachten:
- Brutto‑Rauminhalt: maximal 75 m³
- Wandhöhe: bis zu 3 m
- keine Nutzung als Aufenthalts- oder Wohnraum
- keine Feuerstätten oder sanitäre Anlagen
Abstandsflächen und Grenzbebauung bei Gartenhäusern
Gartenhaus mit Abstand zur Grenze:
- Abstandsflächen nach Art. 6 BayBO
- in Wohngebieten Mindestabstand von 3 m
Gartenhaus direkt an der Grundstücksgrenze:
- wenn keine Aufenthaltsräume und keine Feuerstätten vorhanden sind
- Wandhöhe an der Grenze höchstens 3 m
Baurechtliche Vorgaben für Hallen in Bayern
Einstufung nach Gebäudeklassen
Hallen zählen nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) unter die sogenannte Gebäudeklasse 3, solange der Fußboden des obersten Aufenthaltsraums unter 7 m liegt. Ab bestimmten Schwellen, die vor allem die Grundfläche, Personenzahl und Nutzung betreffen, gelten sie als Sonderbauten nach Art. 2 Abs. 4 BayBO.
Die wichtigsten Klassen sind:
- Gebäudeklasse 3: Hallen bis 7 m Höhe
- Gebäudeklasse 4: Hallen bis 13 m Höhe und Nutzungseinheiten bis 400 m²
- Gebäudeklasse 5: hohe oder mehrgeschossige Gebäude über 13 m Höhe mit besonders komplexer Nutzung. Selbständige unterirdische Hallen sind automatisch GK 5.
Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze bei Hallen
Für Hallen gelten feste Abstandsflächen, abhängig von der Höhe und Anzahl der Vollgeschosse:
- Standardisierter Abstand: zur Grundstücksgrenze mindestens 3 m
- bei zunehmender Gebäudehöhe: größere Abstandsflächen möglich
- Hallen mit mehreren Geschossen oder intensiver Nutzung: besondere Vorgaben
Bebauungspläne oder kommunale Satzungen: abweichende oder strengere Regelungen möglich
Genehmigungspflicht bei Hallen
Hallen sind in Bayern in den meisten Fällen genehmigungspflichtig. Genehmigungsfreie Hallen sind nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich und hängen von bestimmten Kriterien ab:
- Größe und bauliche Ausdehnung der Halle
- geplante Nutzung, etwa als Lager-, Produktions- oder Gewerbehalle
- Lage des Vorhabens im Innen- oder Außenbereich
- Einordnung als Sonderbau aufgrund von Nutzung oder Größe
- Vorgaben aus Bebauungsplänen oder örtlichen Satzungen
Bauliche Mindestanforderungen
Unabhängig von der Gebäudeklasse müssen Hallen folgende Vorgaben erfüllen:
- Nachweis der Standsicherheit und Tragfähigkeit der Konstruktion
- Einhaltung der brandschutzrechtlichen Anforderungen, abhängig von Nutzung und Größe
- Vorhandensein ausreichend dimensionierter Rettungs- und Fluchtwege
- Sicherstellung einer ausreichenden Belüftung und Belichtung
- dauerhafte Gebrauchstauglichkeit und Nutzungssicherheit der Halle
Besondere Regel für „kleine Lagerhalle“
Planen Sie eine „kleine Lagerhalle“, bietet der Freistaat Bayern eine Sonderregel im Kriterienkatalog (Art. 62 BayBO). Zwar unterliegen sie baurechtlich ihrer jeweiligen Gebäudeklasse, allerdings kann die statische Prüfpflicht entfallen, sofern sie folgende Grenzen nicht überschreiten:
- eingeschossig
- kein regelmäßiger Aufenthalt von Personen
- maximal 1.600 m² Fläche und 12 m Stützweite
Rechtliche Vorgaben für Hundezwinger in Bayern
Bei der Errichtung oder Nutzung eines Hundezwingers in Bayern muss das Baurecht mit seinen verbindlichen Vorgaben aus dem Tierschutzrecht einbezogen werden. Maßgeblich für die erforderliche Mindestgröße ist die Widerristhöhe des Hundes. Vorgeschrieben sind folgende nutzbare Bodenflächen:
- Hunde bis 50 cm Widerristhöhe: mindestens 6 m²
- Hunde mit einer Widerristhöhe von 50 bis 65 cm: mindestens 8 m²
- Hunde über 65 cm Widerristhöhe: mindestens 10 m²
Werden mehrere Hunde gemeinsam gehalten, erhöht sich die vorgeschriebene Fläche gemäß § 6 der Tierschutz-Hundeverordnung für jeden weiteren Hund um 50 Prozent. Für Hündinnen mit Welpen ist eine Verdopplung der jeweils geltenden Mindestfläche zwingend vorgesehen.
Hundezwinger in Bayern: Bauliche Mindestanforderungen und Wahl des Standorts
Für einen tierschutzkonformen Zwinger ist die Einhaltung der folgenden Kriterien notwendig:
- Kürzeste Seitenlänge: mindestens 2 m
- Abmessungen insgesamt: mindestens das Zweifache der Körperlänge des Hundes
- Höhe von Zaun oder Gitter: so ausgelegt, dass der Hund im aufgerichteten Zustand mit den Vorderpfoten die obere Begrenzung nicht erreichen kann
- Der üblicherweise einzuhaltende Mindestabstand zur Grundstücksgrenze: mindestens 3 m.
In reinen Wohngebieten ist die Haltung von Hunden in Zwingeranlagen häufig nur eingeschränkt zulässig oder sogar vollständig ausgeschlossen.
Brauche ich für meinen Hundezwinger eine Baugenehmigung?
Kleinere, mobile Hundezwinger können unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfrei sein. Unabhängig davon müssen jedoch stets alle tierschutzrechtlichen Anforderungen vollständig eingehalten werden.
- Größe und bauliche Ausführung des Zwingers
- Art der Nutzung, beispielsweise dauerhaft oder nur zeitweise
- Lage auf dem Grundstück, etwa im Innen- oder Außenbereich
- geltende kommunale Bauvorschriften
Sie interessieren sich für Vorschriften für Hundezwinger? Lesen Sie jetzt unseren Blogartikel: „Gesetzliche Vorgaben für Hundezwinger: Das sollten Sie wissen“.
Stahlkonstruktionen von Blech-Trans für Bayern
Blech-Trans ist Ihr erfahrener Ansprechpartner für hochwertige Stahlkonstruktionen in ganz Bayern – von der ersten Idee bis zur fachgerechten Umsetzung. Ob im Alpenvorland, in Ober- und Niederbayern, in Franken oder im Raum München: Wir kennen die regionalen Gegebenheiten und unterstützen Sie kompetent bei der Planung und Realisierung Ihres Projekts.
Damit Ihr Bauvorhaben nicht nur qualitativ überzeugt, sondern auch den baurechtlichen Anforderungen entspricht, empfehlen wir, sich bereits vor Baubeginn beim zuständigen Bauamt über die geltenden Vorgaben zu informieren. Die Bayerische Bauordnung sowie kommunale Satzungen unterscheiden sich je nach Stadt oder Gemeinde. Eine frühzeitige Abstimmung schafft Sicherheit und stellt sicher, dass Ihre Garage, Ihr Gartenhaus oder Ihre Halle rechtskonform, stabil und dauerhaft umgesetzt wird.
Sie möchten mehr über unsere maßgefertigten Stahlblechlösungen erfahren? Wir begleiten Sie von der Planung bis zur Umsetzung und erstellen ein Angebot, das exakt auf Ihre Anforderungen in Bayern zugeschnitten ist.
Von der Bestellung bis zur kostenlosen Lieferung und Montage
Bei Blech-Trans läuft jeder Schritt transparent und organisiert ab – von der ersten Anfrage bis zur abschließenden Montage Ihrer Stahlkonstruktion.
- Beratung und Planung: Vor Baubeginn besprechen wir gemeinsam Ihre Anforderungen, Abmessungen und gewünschten Ausstattungen. Dabei erhalten Sie Unterstützung zu technischen Details und baurechtlichen Fragestellungen.
- Individuelle Fertigung: Nach Auftragserteilung wird Ihre Stahlkonstruktion individuell produziert. Sämtliche Bauteile entstehen passgenau nach Ihren Vorgaben und werden montagefertig vorbereitet.
- Produktions- und Vorlaufzeit: Abhängig von Ausführung und Kapazität, liegt die übliche Vorbereitungszeit zwischen 14 und 60 Werktagen.
- Kostenlose Lieferung und Montage: Die Anlieferung sowie der Aufbau erfolgen durch ein erfahrenes Montageteam direkt bei Ihnen vor Ort. Je nach Größe und Ausstattung dauert die Montage in der Regel zwischen 30 Minuten und acht Stunden.
Verankerung meiner Stahlkonstruktion: Kann Blech-Trans das erledigen?
Die Erstellung und Vorbereitung des Fundaments gehört nicht zu den Leistungen von Blech-Trans. Für einen dauerhaft sicheren Stand ist ein fachgerecht ausgeführter, tragfähiger Untergrund erforderlich, der bereits vor der Montage vorhanden sein muss. Nur ein solides Fundament stellt sicher, dass die Stahlkonstruktion fest verankert ist und langfristig vor äußeren Einflüssen geschützt bleibt. Hilfreiche Hinweise sowie ausführliche Informationen zur passenden Fundamentlösung finden Sie in unserem Fundamentratgeber.
FAQ zu in Baden-Württemberg verfügbaren Stahlkonstruktionen von Blechtrans
In Regionen mit erhöhten Schneelasten können zusätzliche statische Anforderungen gelten. Die Blechgaragen von Blech-Trans sind für eine maximale Schneeschicht von bis zu 15 Zentimetern ausgelegt. Unabhängig davon kann die zuständige Bauaufsichtsbehörde bei besonderen örtlichen Gegebenheiten weitergehende Nachweise verlangen.
Blech-Trans liefert und montiert Blechgaragen in ganz Bayern kostenfrei. Der Aufbau erfolgt durch ein erfahrenes Montageteam direkt bei Ihnen vor Ort. Je nach Größe und Ausführung dauert die Montage in der Regel zwischen 30 Minuten und acht Stunden.
Blech-Trans bietet verschiedene Dachformen, die sich optimal an den Standort, die Wetterverhältnisse und die gewünschte Optik anpassen lassen. Die Auswahl umfasst sowohl Schrägdächer mit Neigung nach vorne, hinten oder zur Seite sowie das klassische Satteldach. Ein Satteldach eignet sich, wenn Sie eine eher klassische Optik und zusätzlichen Innenraumbereich wünschen. Ein Schrägdach ist empfehlenswert, wenn Sie Wert auf einen besonders effizienten Wasserablauf und eine moderne Optik wünschen.
Nach Ihrer Bestellung erheben wir eine Anzahlung von 50 Prozent des Endbetrags, den Sie bequem per Banküberweisung entrichten können. Der Restbetrag ist nach der Lieferung der Stahlkonstruktion zu begleichen. Hierfür stehen Ihnen die Optionen der Banküberweisung oder Barzahlung direkt vor Ort zur Auswahl.








